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Preise / Gebühren Wasser

Trotz der notwendigen hohen Investitionen für Qualitätssicherung, Instandhaltung und Überwachung der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der ESM ist eine faire Preispolitik auch im Bereich der Wasserver- und Entsorgung unser oberstes Ziel.

Zu folgenden Konditionen bieten wir die Trinkwasserversorgung und Entsorgung im Versorgungsgebiet der ESM an:

  Zählergröße
Qn = Nenndurchfluss (m³/h)
 
Verbrauchspreis*
(Euro/m³)
 
Leistungspreis
(Euro/Monat)
               
     
netto
brutto
netto
brutto
     
  Haushalt  
  Qn 1,5 - 2,5  
1,79
1,92
4,09
4,38
  Qn 6  
1,79
1,92
7,15
7,65
  Qn 10  
1,79
1,92
11,75
12,57
  Qn 15 - 40  
1,79
1,92
35,79
38,30
  Qn 60  
1,79
1,92
48,57
51,97
  Qn 150  
1,79
1,92
71,58
76,59
     
  Gewerbe  
  Qn 1,5 - 2,5  
1,79
1,92
4,09
4,38
  Qn 6  
1,79
1,92
7,15
7,65
  Qn 10  
1,79
1,92
11,75
12,57
  Qn 15 - 40  
1,79
1,92
35,79
38,30
  Qn 60  
1,79
1,92
48,57
51,97
  Qn 150  
1,79
1,92
71,58
76,59


1.

Grundpreis

1.1 Bei Verbundzählern sind beide Zählergrößen Grundlage f ür die Grundpreisermittlung.

1.2. Bei vorübergehender Stilllegung des Hausanschlusses ist der Grundpreis weiter zu entrichten.

2.

Mengenpreis

2.1. Bei Wasserabgaben ohne Grundpreisberechnung wird ein Zuschlag zum Verbrauchspreis von 30% berechnet.

3.

Reserveversorgung

3.1. Für die Dauer der Reservestellung des Anschlusses ist laufend der Grundpreis zu zahlen.

4.

Zahlungsverzug

4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnet die ESM für jede Mahnung fälliger Beträge nach vorheriger kostenfreier Zahlungserinnerung einen Pauschalbetrag von 2,50 Euro.

4.2. Für das Einbringen des fälligen Betrages durch einen ESM-Beauftragten (Nachinkasso) werden je Inkassogang der Verrechnungssatz für eine Monteurstunde sowie Verzugszinsen gemäß §286 Abs. 1 und § 288 BGB zur Abgeltung der entstandenen Verzugskosten in Rechnung gestellt.

5.

Einstellung der Versorgung

5.1. Für eine erforderlich werdende Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung nach § 33 AVBWasserV wird jeweils der Weiterverrechnungssatz für eine Monteurstunde in Rechnung gestellt, sofern die Dienstleistungen in der regulären Arbeitszeit ausgeführt wird. Ansonsten werden die angefallenen Kosten berechnet.

6.

Bruttopreise

6.1. Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7%); sie sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

7.

Anwendung der Tarifbestimmungen in Zweifelsfällen

7.1. Über die Anwendung der Tarifbestimmungen in Zweifelsfällen entscheidet die ESM.

8.

Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten

8.1. Die bei der Abwicklung der Vertragsverhältnisse erhobenen Daten werden von ESM automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt.




Infos   Kontakt
Weitere Informationen zu unseren Produkten und Preisen:   Ihre persönlichen Ansprechpartner bei ESM:
PDFPreisinformation
PDFAllg. Versorgungsbedingungen
PDFErgänzende Bestimmungen
 
Trinkwasser
AR   Annegret Reichold
Tel.: 09287 / 802-246
annegret.reichold@esmselb.de
MS   Marc Schmidt
Tel.: 09287 / 802-343
marc.schmidt@esmselb.de




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